ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN-DURISOL VINOTHEK
AGB downloaden
I. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Vinothekelementen, insbesondere über die Plattform www.Durisol-Vinothek.com. Abweichungen hievon sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. AGB unserer Kunden werden ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Vertragsabschluß
Unsere Angebote gelten freibleibend. Die Annahme ihrer Bestellung erfolgt durch Auftragsbestätigung oder Lieferung.
III. Preise:
Die Preise verstehen sich ab Werk, beladen. Die Frachtkosten verstehen sich loco Lieferort abgeladen. Sämtliche Preise beinhalten 20% (österreichische) Umsatzsteuer.
IV. Lieferung:
4.1.) Die Abholung in unseren Werken Achau und Mautern kann Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten erfolgen. Ein Terminaviso wird empfohlen.
4.2.) Zustellungen erfolgen nach telefonischer Terminbekanntgabe durch Zusteller, Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
V. Rücktrittsrecht:
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG, kann er im Falle einer Bestellung über die Plattform www.Durisol-Vinothek.com und Lieferung durch uns binnen sieben Werktagen (wobei Samstage nicht mitzählen) ab Zugang der Ware vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung.
VI. Gewährleistung
6.1.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Lieferung vor der Entladung auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, muß die Untersuchung sofort nach Empfang der Ware durchgeführt werden, in jedem Fall aber vor Verarbeitung.
6.2.) Etwaige Mängel sind unmittelbar bei Übernahme, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen schriftlich anzuzeigen und konkret anzugeben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder Verarbeitung, spätestens aber sechs Monate nach Empfang der Ware zu rügen. Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist ist die Haftung für Mängel, aus welchem Grund immer, ausgeschlossen. Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
6.3.) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung.
6.4.) Rücksendungen von Waren an uns bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.5.) Transportschäden sind vom Auftraggeber einvernehmlich mit dem Frächter bei Übernahme festzustellen und am Lieferschein mit Gegenbestätigung des Frächters zu vermerken. Auf Grund einer Transportbeschädigung kann weder die Annahme der Ware noch die Anerkennung der Rechnung verweigert werden.
6.6.) Bei anerkannten Beanstandungen werden nach unserer Wahl Nachbesserungen durchgeführt oder Ersatz geliefert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche (ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.7.) Gibt der Verkäufer uns keine Gelegenheit, uns vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
6.8.) Die Bestimmungen 6.1. – 6.4. gelten nicht für Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
VIII. Sonstiges
8.1.) Konstruktionen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus Verletzung des Schutzrechtes entstehen.
8.3.) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist das zuständige ordentliche Gericht in Wien. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte im Sinne des KschG.
8.4.) Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Geltung der Bestimmungen des Ü-bereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
8.5.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise un-wirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wirksam.
8.6.) Der Käufer verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit die außergerichtlichen bzw vor-prozessualen Betreibungskosten zu ersetzen.
|